
Das i.V. bestimmt den Geltungsbereich des Verwaltungsrechts gegenüber dem Ausland. Es ist nicht kodifiziert. Grundsätzlich wirkt das V. nur gegenüber eigenen Staatsangehörigen sowie im Rahmen der Gebietshoheit; doch kann das Völkerrecht etwas anderes vorsehen.
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Internationales_Verwaltungsrecht.htm

Das i.V. bestimmt den Geltungsbereich des Verwaltungsrechts gegenüber dem Ausland. Es ist nicht kodifiziert. Grundsätzlich wirkt das V. nur gegenüber eigenen Staatsangehörigen sowie im Rahmen der Gebietshoheit; doch kann das Völkerrecht etwas anderes vorsehen.
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/I/Internationales_Verwaltungsrecht.html
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